Welche Outdoor Guidelines gelten für Pflanzen und das Sammeln von Trockenholz?

Geändert am Di, 4 Feb um 10:47 VORMITTAGS

Das gesamte Oeschinensee-Gebiet besteht aus einzelnen Schutzzonen wie dem Pflanzenschutzgebiet, BLN, UNESCO-Welterbe, Trockenwiesen und Wildruhezonen. Viele Pflanzenarten sind sehr selten und strengstens geschützt. Bleiben Sie auf den Wegen, generell gilt: Pflücken, Ausgraben, Zertreten, Abholzen sind unerwünscht. Achten Sie auf die Tafeln des kantonalen Amtes für Landwirtschaft und Natur.

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