Die sich im UNESCO-Welterbe befindenden Gemeinden verpflichten sich in der Charta vom Konkordiaplatz mit Erweiterungsgemeinden alle Regelungen, welche in den Schutzgebieten auf Gemeindegrund gelten, einzuhalten. Unsere Outdoor Guidelines basieren auf diesen und weiteren geltenden Regelungen. Beachten Sie die Outdoor Guidelines und ihre Erweiterungen zum Schutz der Tiere und der Natur.
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