Das betreten von Wildruhezonen, Pflanzenschutzgebiete und Sperrzonen ist nicht erlaubt. Hinweistafeln kennzeichnen die Schutzgebietszonen, in denen besondere Regeln gelten. Die markierten Wege und Pisten niemals verlassen und stets die Hinweistafeln vor Ort beachten. Pflanzen dürfen weder ausgegraben noch gepflückt oder zertreten werden.
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