Welche Outdoor Guidelines gelten für das Fahrradfahren?

Geändert am Sa, 23 Nov, 2024 um 8:45 NACHMITTAGS

Das Fahrradfahren jeglicher Art ist verboten. Aus Rücksicht zu unseren Gästen, der Natur und aus Sicherheitsgründen kann das Oeschinensee-Gebiet nur zu Fuss besucht werden. Es gilt ein richterliches Verbot für das Fahrradfahren (Mountainbiken, E-Biken o. Ä.). Ausserdem führen viele Forstwege durch ökologisch sensible Gebiete, d. h. seltene und scheue Wildtiere nutzen diese Gebiete als Rückzugs- und Ruhezonen.

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