Welche Outdoor Guidelines gelten für das Drohnenfliegen?

Geändert am Di, 4 Feb um 10:34 VORMITTAGS

Das Fliegen mit Drohnen und Modellfluggeräten ist im Oeschinensee-Gebiet untersagt. Es gilt ein richterliches Verbot, übergeordnet den nationalen (BAZL) und kantonalen Gebietsflugzonen. Damit schützen wir die Natur sowie Wildtiere und stören keine anderen Gäste. Als Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren. Einige Drohnenhersteller haben eigene Geofencings erstellt. Die dort dargestellten Gebiete werden alleinig vom Hersteller vorgegeben und müssen nicht zwingend mit den gesetzlich vorgegebenen Restriktionen am Oeschinensee übereinstimmen.

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