Welche Outdoor Guidelines gelten für das Drohnenfliegen?

Geändert am Mo, 24 Mär um 3:01 NACHMITTAGS

Das Fliegen mit Drohnen und Modellfluggeräten ist rund um dem Oeschinensee untersagt. Es gilt ein richterliches Verbot, übergeordnet den nationalen (BAZL) und kantonalen Gebietsflugzonen. Damit werden die Natur sowie die Wildtiere geschützt und stören keine anderen Gäste. Als Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren. Einige Drohnenhersteller haben eigene Geofencings erstellt. Die dort dargestellten Gebiete werden alleinig vom Hersteller vorgegeben und stimmen nicht zwingend mit den Restriktionen am Oeschinensee überein.

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