Welche Outdoor Guidelines gelten beim Feuermachen und beim Grillieren?

Geändert am Di, 4 Feb um 10:37 VORMITTAGS

Ausschliesslich die offiziellen Grillstellen zum Feuermachen benutzen. Aufgrund von Waldbrandgefahr sind Feuer nur an offiziellen Grillstellen erlaubt (siehe Karte). Das Abholzen von Bäumen, Ästen etc. aus der Natur ist verboten. Feuerholz "Grill-Bags" können beim Bergrestaurant Oeschinensee, Nähe Seeufer, erworben werden. Vorher sollte aber die Website waldbrandgefahr.ch zur aktuellen Gefahrenstufe aufgerufen werden, denn die Waldbrandgefahr verändert sich rasch.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren