Welche Outdoor Guidelines gelten beim Zelten und Biwakieren?

Geändert am Sa, 23 Nov, 2024 um 8:43 NACHMITTAGS

Das Wildcampieren sowie das Übernachten in der freien Natur sind untersagt. Das Zelten, Biwakieren und Übernachten in Hängematten o. Ä. ist richterlich verboten. Die Wildtiere dürfen in der Nacht nicht gestört werden. Bei der Talstation in Kandersteg befindet sich ein Campingplatz. Nicht berechtigte Fahrzeuge haben keinen Zugang zum Oeschinensee. Es gilt das Gebot der Nachtruhe (ab 22.00 Uhr).

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